ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1) Gültigkeit und Wirksamkeit. Die vorliegenden allgemeinen Ver-

kaufsbedingungen regeln alle Verkaufsverträge für die von unserer Ge-

sellschaft vermarkteten Produkte („Produkte“); wenn ausdrücklich im

Vertrag genannt, beziehen sich diese Verkaufsbedingungen auf die Ver-

träge mit italienischer und ausländischer Käufern. Dasselbe gilt auch für

die Verträge, die mittels der Auftragsbestätigungen und mit Abwesenheit

der Käufer abgeschlossen und zugesandt wurden. Die eventuellen und

zukünftigen Veränderungen müssen ausdrücklich und schriftlich verein-

bart werden.

2) Abschluß des Verkaufsvertrages. Der Verkaufsvertrag ist nur infol-

ge unserer schriftlichen Bestätigung der auch schriftlich angekommenen

Aufträge als abgeschlossen zu betrachten. Dasselbe gilt auch für die

Aufträge, die seitens unserer Vertreter oder Zwischenh

ändler ansammelt

werden. Wenn eine vorherige Bestätigung nicht vorhanden ist, entspricht

die teilweise Auftragserledigung unserer teilweisen Aufnahme und unse-

rem Gegenvorschlag, was die gelieferten Produkte betrifft. In diesem Fall

bedeutet der Empfang der genannten Produkte, daß der Käufer die oben

genannten Produkte aufgenommen hat. Die in den Katalogen, Preislisten,

Meldungen und im Werbematerial aufgeführten Produktangaben, wie Ge-

wicht, Ausmaß, Farbtönung usw., sind nicht verbindlich, außer sie werden

im Kaufvertrag ausdr

ücklich erwähnt.

3) Preise. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Preise

der pro tempore geltenden Preisliste für die „ab Werk“ („Ex Works“), In-

coterms I.C.C., Ausgabe 2010 gelieferten Produkte. Diese Preise können

wir erhöhen, wenn die Kosten der Rohstoffe und/oder des Arbeitslohns

und/oder der Produktion, usw. zwischen dem Datum unserer Bestäti-

gung und dem Datum der Lieferung zunehmen. Im Fall einer Erhöhung

von mehr als 20% des vereinbarten Preises hat der Käufer die Möglich-

keit, innerhalb 10 Tage ab der Preiserhöhungsanzeige den Vertrag zu kün-

digen. Das muß der Käufer mittels eines schriftlichen Einschreibbriefes

mit Rückschein mitteilen. Ausnahmen sind nur für größen Bestellungen

von Produkte und/oder Farben zu betrachten, die auf die geltenden Preis-

liste nicht vorhanden sind. In diesem Fall besteht die Verpflichtung der

Warenlieferung nur wenn die vereinbarte Kaution und/oder die Anzahlung

bezahlt ist. Was die Bestellungen von auf der pro tempore geltenden

Preisliste nicht vorhandenen Produkten, verpflicht sich der Käufer eine

Menge Produkten abzuholen und zu bezahlen, die höher oder niedriger

als die ursprüngliche Bestellung mit einer maximalen Toleranz von 10%

sein kann.

4) Lieferung. Die Lieferung ist gem

äß und in Entsprechung der Klausel

„ab Werk“ („Ex Works“), Incoterms I.C.C., Ausgabe 2010 zu verstehen. Aus

diesem Grund sind alle Verlust- und Schadenrisiken f

ür den Produkttrans-

port zu Lasten des Käufers. Die von uns für den Käufer evtl. gepflegten

Kontakte mit Transportunternehmen und/oder Spediteurn (einschließlich

die Vorauszahlung der Fracht und/oder einer eventuellen Unterstützung

unsererseits beim Verladen der Produkte in unserem Werk) werden die

früher erklärten Verkaufsbedingungen nicht verändern. Der vereinbarte

Liefertermin ist zugunsten der beiden Parteien zu verstehen; aus diesem

Grund ist der Liefertermin als annährendes und unwesentliches Datum zu

verstehen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

Ab Fälligkeitstag werden wir die Möglichkeit haben, einen weiteren Tole-

ranztermin von einem Jahr festzustellen. Wenn die Zahlung einer Kaution

und/oder Anzahlung vereinbart ist, läuft der Termin ab dem Zahlungstag

der oben genannten Kaution oder Anzahlung ab. Wenn der Käufer die

Produkte innerhalb dieser Termin nicht abhält, ist er trotzdem gezwun-

gen, die entsprechende Summe innerhalb der vereinbarten Termine zu

bezahlen. Unsere Gesellschaft wird dann das Recht einer Erstattung für

die Bewahrung der Produkte im Lagerhaus haben.

5) Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen müssen innerhalb der ver-

einbarten Termine und jedenfalls nicht später als 15 Tagen ab unserer

Lieferungsanzeige durchgeführt werden. Die Zahlungsart ist in unserem

Werk von 41042 Fiorano Modenese (Modena, Italia) – Via Ferrari Carazzo-

li Nr. 84, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Zahlungsverzüge, auch

wenn nur teilweise, d.h. später als die vereinbarten Termine, werden so-

fort die Berechnung der Verzugszinsen entsprechend dem um 4 Punkten

erhöhten italienische Diskontsatz und zusammen mit den weiteren mög-

lichen Entschädigungssumme für die Wahrungsentwertung verursachen.

Die verzögerte Zahlung (d.h. später als 15 Tagen ab dem vereinbarten

Termin) wird uns das Recht geben, den Vertrag als annulliert zu verstehen

und dem Käufer keinen weiteren und/oder vereinbarten Zahlungstermin

zu gewährleisten. Die verspätete oder unterlassene Zahlung einiger Pro-

dukte – aus welchem Grund auch immer - gibt unserer Gesellschaft das

Recht, die Ausführung aller weiteren Verpflichtungen, einschl. der Liefe-

rung der folgenden Produkte, zu unterbrechen.

6) Solve et repete. Auf keinen Fall wird der Käufer die Möglichkeit ha-

ben, die Zahlung der Produkte zu vermeiden (auch im Fall wirklicher oder

vermuteten Fehler und/oder Mangel der Produkte). Die eventuellen Er-

stattungen kann der Käufer geltend machen, nur nachdem er die gesam-

te Summe und die verfallenen Raten bezahlt hat.

7) Eigentumsrecht. Die Produkte werden mit Eigentumsrecht gemäß

Art. Nr. 1523 und folgenden der italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches

verkauft. Der Käufer erhält das Eigentum der Produkte, nur nachdem er

die letzte Rate bezahlt hat. Ab Lieferung nimmt er aber auch die evtl.

Risiken auf sich.

8) Garantie für die Fehler der Produkte. Die Produkte sind gemäß

den allgemeinen technischen Bestimmungen über Keramikprodukte, ins-

besondere gemäß den auf der allgemeinen Boxer-Kataloguezusammen-

fassung genannten Hinweise und den Bereichverwendungen garantiert.

Es handelt sich jedenfalls um Produkte erster Wahl mit ausdrücklicher

Ausnahme der Produkte zweiter oder dritter Wahl oder der Stockpro-

dukte. Die Garantie ist – wenn nicht anders schriftlich vereinbart - auf

den Zeitraum von der Risikoübertragung bis zum Ende des zwölften

nachfolgenden Monats begrenzt und sieht auch die Möglichkeit für den

Käufer vor, die evtl. vorhandenen Fehler der Produkte bei unserem Werk

von 41042 Fiorano Modenese (Modena, Italia) – Via Ferrari Carazzoli Nr.

84 anzumelden. Gemäß Art. Nr. 1495 und folgenden des italienischen

Bürgerlichen Gesetzbuches muß aber der Käufer diese Fehler innerhalb

8 Tagen ab Lieferung und Entdeckung anmelden; das erfolgt unter der

Bedingung, dass die Produkte nicht verwendet worden sind. Die Garantie

bezieht sich nur auf die Ersetzung der fehlerhaften Produkte mit Ausnah-

me jeder weiteren Anspruch und/oder Erstattung wie, ohne Einschrän-

kungen: Personenschaden, Schäden an anderen Gegenständen als den

Produkten, Verdienstausfall und alle weiteren, bei Vertragsabschluss vor-

hersehbaren oder vom Käufer vermeidbaren Schäden , mit Ausnahme

von Vorsatz oder schwerem Verschulden. Die Verwendung der Produkte

oder ihre nicht korrekte oder zweckentfremdete Verwendung verursacht

die Verwirkung und den inbegriffenen Verzicht auf jede mögliche Klage

und/oder Ausnahme für offenbare oder versteckte Fehler.

9) Gültiges Gesetz. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingun-

gen und die von diesen Bedingungen geregelten Beziehungen werden

vom italienischen staatlichen Gesetz geregelt.

10) Zuständiges Gericht. Für alle Streitsachen, die mit den vorliegen-

den allgemeinen Verkaufsbedingungen und den von diesen Bedingungen

geregelten Beziehungen verbunden sind, ist das Gericht von Modena zu-

ständig.

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